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LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- psychiatrie-verlag.de
Abbruch offener Unterbringung nach Erreichen der Höchstfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 595
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
nunmehr nach Ablauf der Jahresfrist automatisch wieder in das ZPE zum dortigen weiteren Verbleib zurückzuverlegen wäre, denn eine solche Maßnahme würde dem Sinn der Unterbringung im Vollzug einer Maßregel als einer schuldunabhängigen, grundsätzlich auf Rehabilitation ausgerichteten Maßnahme, deren Anordnung aber auch Vollzug ausschließlich ihre Berechtigung im Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit finden, widersprechen (BVerfGE 70, 297 = R & P 1986, 25; BVerfGE 109, 190 = R & P 2004, 222 Ls.). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
nunmehr nach Ablauf der Jahresfrist automatisch wieder in das ZPE zum dortigen weiteren Verbleib zurückzuverlegen wäre, denn eine solche Maßnahme würde dem Sinn der Unterbringung im Vollzug einer Maßregel als einer schuldunabhängigen, grundsätzlich auf Rehabilitation ausgerichteten Maßnahme, deren Anordnung aber auch Vollzug ausschließlich ihre Berechtigung im Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit finden, widersprechen (BVerfGE 70, 297 = R & P 1986, 25; BVerfGE 109, 190 = R & P 2004, 222 Ls.). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
Er widerspräche Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, der Eingriffe in die persönliche Freiheit nur zum Schutz der Allgemeinheit und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze zulässt, wobei im Vollzug einer Maßregel dieser Sicherungszweck gerade durch Behandlung erreicht werden soll (BVerfG NStZ 1994, 578-580 = R & P 1994, 180).